Die Gemeinsame Liste der Gewerkschaften und aktiver Personalräte (GL) ist aus der gemeinsamen Gewerkschaftsliste GEW/ÖTV entstanden, die zu den Personalratswahlen im Jahr 2000 gegründet wurde. Sie vereint Gewerkschaftsmitglieder an der Ruhr-Universität Bochum und Nicht-Gewerkschaftsmitglieder, die gewerkschaftliche Positionen für den Hochschulbereich unterstützen. Die GL wird von den Gewerkschaften GEW und ver.di als Gewerkschaftsliste anerkannt.
Die GL setzt sich für die Interessen der Beschäftigten der Ruhr-Universität Bochum gemäß Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) NRW ein. Ausgangspunkt sind die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Erlasse, Tarifverträge etc. Zu den Handlungs- und Entscheidungsgrundlagen der Gemeinsamen Liste gehören neben der Europäischen Charta für Forscher – Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern (2005) auch die gewerkschaftlichen Programme zum Hochschulbereich (Templiner Manifest der GEW (2010); Herrschinger Kodex der GEW (2012); Für eine demokratische und soziale Hochschule: Das hochschulpolitische Programm des Deutschen Gewerkschaftsbundes (2012); Gute Arbeit für eine gute Hochschule von ver.di (2012)).
In der kommenden Wahlperiode 2024 bis 2028 setzen wir uns insbesondere für Folgendes ein:
1. Bessere Verträge und Vertragsbedingungen
- Überarbeitung der Leitlinien zur Beschäftigung für das Personal an der Ruhr-Universität Bochum (2015) und des Vertrags über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal in NRW (2016) im Sinne der Beschäftigten;
- Erhöhung des Stellenumfangs von Doktorand*innen bei unfreiwilliger Teilzeit;
- Entfristung von Verträgen wissenschaftlicher Mitarbeiter*innen und Lehrkräften für besondere Aufgaben mithilfe der Finanzierung durch den Zukunftsvertrag Studium und Lehre (ZSL), selbstverständlich unter Beachtung der Geschlechtergerechtigkeit;
- in Zusammenarbeit mit den weiteren Initiator*innen der Petition „Stoppt die Dauerbefristung in der Wissenschaft“ öffentlichkeitswirksame Übergabe der – nun schon über 60.000 – Unterschriften und ggf. Vorbereitung weiterer Aktionen. Die Petition kann und sollte weiter unterzeichnet und beworben werden: https://weact.campact.de/petitions/stoppt-die-dauerbefristung-in-der-wissenschaft;
- Einführung einer einheitlichen Mindestvergütung für alle Lehrbeauftragten und Honorarkräfte der Ruhr-Universität. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass Stellen für Lehrkräfte für besondere Aufgaben geschaffen werden, um Lehraufträge zu vermeiden;
- Abschaffung der einseitig von der Ruhr-Universität definierten Beschäftigtenkategorie „Sprachlehrer*in“, die sich weder im Hochschulgesetz noch in der Lehrverpflichtungsverordnung (LVV) findet, oder zumindest Verbesserung der Konditionen bereits bestehender Verträge;
- Reduktion der Verträge mit „Wissenschaftlichen Hilfskräften“ mit Masterexamen (WHK), stattdessen Einstellung als wissenschaftliche Angestellte nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L);
- Anpassung des Urlaubsanspruchs aller Hilfskräfte an denjenigen der Tarifbeschäftigten als freiwillige Leistung und Anpassung der Höchstsätze spätestens drei Monate nach ihrer Anhebung durch den Arbeitgeberverband der Länder (TdL) vonseiten der Ruhr-Universität. Wir haben die bundesweite Kampagne für die Schaffung eines Tarifvertrags für studentische Beschäftigte unterstützt und werden sie auch zukünftig unterstützen;
- Verlängerung der Erstverträge von Doktorand*innen und Post-Docs jeweils um ein Jahr, das heißt für Doktorand*innen über mindestens vier Jahre und für Habilitand*innen mindestens drei Jahre;
- Einrichtung eines zentralen Notfallfonds durch das Rektorat der Ruhr-Universität, um zum Beispiel aus Drittmitteln finanzierten Schwangeren eine Verlängerung für Zeiten des Mutterschutzes und aus Drittmitteln bezahlten Eltern die Elternzeit zu finanzieren. So können Finanzierungslücken zwischen zwei Projekten geschlossen oder die letzten Monate eines Qualifizierungsvorhabens gesichert werden.
2. Einhaltung der tariflich bzw. gesetzlich vorgesehenen Arbeitszeit
- Dazu informieren wir insbesondere Schwerbehinderte, Doktorand*innen und Hochdeputatslehrkräfte (Lehrkräfte für besondere Aufgaben, Sprachlehrer*innen) über ihre Rechte wie ggf. Bezahlung von Überstunden, Möglichkeit der Deputatsreduktion, Überlastanzeige etc.
- Mit seinem Urteil vom 14.05.2019 (Az.: C‑55/18) hat der Europäische Gerichtshof Arbeitgeber*innen dazu verpflichtet, aus Gründen des Arbeitsschutzes die Arbeitszeit der Beschäftigten in einem „objektiven, verlässlichen und für den Arbeitnehmer zugänglichen System“ zu erfassen. Diese Entscheidung wurde am 13.09.2022 von einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts bestätigt. Wir setzen uns für eine wissenschaftsadäquate und beschäftigtenfreundliche Umsetzung der Arbeitszeiterfassung an der RUB ein und beteiligen uns dazu aktiv am Entwurf einer Dienstvereinbarung zur Arbeitszeiterfassung.
3. Nachhaltigkeit auf dem Campus
Ansprechpartner*in des WPR insbesondere im Bereich Bauen ist nicht nur die Verwaltung der RUB, sondern auch der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) als Eigentümer der Gebäude auf dem Campus. Wir setzen uns diesen Akteuren gegenüber aktiv und initiativ für die Realisierung von Maßnahmen zur Förderung der Nachhaltigkeit ein bzw. unterstützen diese, beispielsweise
- die Erzeugung von Strom aus Solarenergie und anderen erneuerbaren Energiequellen auf dem Campus, insbesondere auch bei den anstehenden Neubauten (NA und GC);
- Lademöglichkeiten für E-Autos, z. B. im neu entstehenden Parkhaus Ost;
- witterungsunabhängige Lade- sowie kostenfreie und diebstahlsichere Abstellmöglichkeiten für E-Bikes (diese dürfen aus Brandschutzgründen nicht in den Gebäuden abgestellt werden);
- den Ausbau des ÖPNV zur RUB. Dazu werden wir uns bei der Erstellung des „Rahmenplans Campus“ als städtebauliche Leitvision für die Bereiche Gesundheitscampus, RUB, Hochschule Bochum und Hustadt beteiligen. Die Möglichkeit einer Dreifachtraktion der U35 soll nochmals untersucht sowie der Endbahnhof S-Bahnhof Langendreer wieder ins Auge gefasst werden, ebenso eine Straßenbahnverbindung zwischen der RUB und Mark 51/7;
- die Konzentration von Parkflächen auf die Parkhäuser Ost, West und das Zentrale Verkehrsbauwerk (Ausnahme: Schwerbehindertenparkplätze). Eine Aufgabe der Parkflächen entlang der Nord- und Süd-Straßen wird neue Freiräume und mehr Grün an und zwischen den Gebäuden ermöglichen (Entsiegelung von Flächen). So wird die Aufenthaltsqualität auf dem Campus gesteigert. Wir unterstützen vorlaufende Pop-up-Maßnahmen wie eine temporäre Aufhebung von Parkflächen (um die Gebäude) und deren Begrünung bis hin zur Ausweitung der bereits vorhandenen Ansätze des Urban Gardenings.
4. Verpflegungsmöglichkeiten auf dem Campus
- Mit Blick auf die Nachhaltigkeit begrüßen wir die verstärkte Ausrichtung des gastronomischen Angebots des AKAFÖ auf vegetarische und vegane Produkte. Wir wünschen uns eine konsequente Verwendung von fair gehandelten Bioprodukten und einen möglichst weitgehenden Verzicht auf Verpackungen, vor allem Plastikverpackungen.
- Wir setzen uns für Verpflegungsmöglichkeiten für die Beschäftigten der RUB zu fairen und angemessenen Preisen ein. Leider ignoriert das AKAFÖ bisher die Mitbestimmungsrechte des WPR z. B. bei der Gestaltung der Mensapreise. Wir fordern daher eine Verbesserung der grundsätzlichen Situation und eine Rücknahme der überproportionalen Erhöhung der Preise für Beschäftigte zum 01.04.2024 bzw. die Schaffung von alternativen Angeboten. Lesen Sie dazu unser Flugblatt vom 05.04.2024 und die Berichterstattung in der WAZ vom 28.05.2024.